Kolping-Biker
Aktionen
Ein Hand voll Mitglieder unserer Kolpingsfamilie sind Motorradfahrer und besuchen das jährliche Kolping-Bikertreffen. Dieses findet immer bei einer anderen Kolpingsfamilie im Bundesgebiet statt und hat sich inzwischen zu einem echten Kolping-Highlight entwickelt.
Im Jahr 2003 durften wir Beindersheimer das 3. Treffen ausrichten und hatten viel Freude daran.

Die Beindersheimer Kolping-Biker beim Treffen in Emmendingen 2013
Länderkammer schlägt der Bundesregierung auch Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen vor

Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Darüber wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.
Der Bundesrat hat neben der Bundesregierung und dem Bundestag das Recht zur Gesetzesinitiative. Entwürfe sind dem Bundestag vorzulegen.
Der Bundesrat hat neben der Bundesregierung und dem Bundestag das Recht zur Gesetzesinitiative. Entwürfe sind dem Bundestag vorzulegen.
Am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat den Beschluss zur "wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm" gefasst (hier das Dokument als pdf).
Darin sind zehn Punkte aufgelistet, mit denen sich die Bundesregierung befassen muss. Vorgeschlagen wird, dass die Geräuschemission von Neufahrzeugen in allen Fahrzuständen maximal 80 dB betragen darf.
Darin sind zehn Punkte aufgelistet, mit denen sich die Bundesregierung befassen muss. Vorgeschlagen wird, dass die Geräuschemission von Neufahrzeugen in allen Fahrzuständen maximal 80 dB betragen darf.
Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Lösungen zu finden, damit "Raser" einer Strafe nicht entgehen können. "Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden", heißt es in dem Beschluss unter Punkt acht.
Zusätzlich sieht der Bundesrat "dringenden" Handlungsbedarf, um "Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen". Diese Forderung ist unter Punkt sieben aufgelistet.
In seiner Begründung schreibt der Bundesrat, dass Motorradfahren für viele Menschen in der Bundesrepublik ein Freizeitvergnügen und Hobby ist. "Für viele Anwohner bedeutet das Freizeitvergnügen jedoch eine Lärmbelästigung, wenn diese die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten oder auf extra laut getunten Motorrädern unterwegs sind."
"Im Rahmen der Freizeitgestaltung sind Motorräder oft an Ruhetagen unterwegs, wo sie durch absichtlich erzeugten Lärm auch als Einzelfahrzeuge extrem belästigen können", heißt es in dem Beschluss. "Dabei sind ein rücksichtsvolles Miteinander, die Einhaltung geltender Gesetze und Geschwindigkeitsregelungen Voraussetzung, um Interessenskonflikte und Verbotszonen zu vermeiden."
Diese Einbringung beschäftigt auch die Biker der Kolpingsfamilie Beindersheim. Daher wurden allen Fraktionen des Deutschen Bundestages angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Die jeweiligen Antworten können hier eingesehen werden.
Diese Einbringung beschäftigt auch die Biker der Kolpingsfamilie Beindersheim. Daher wurden allen Fraktionen des Deutschen Bundestages angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Die jeweiligen Antworten können hier eingesehen werden.
24.06.2020 Antwortschreiben "SPD" lesen
29.06.2020 Antwortschreiben "FDP" lesen
05.07.2020 Antwortschreiben "CDU-CSU" lesen
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